Neues Gerichtsurteil ermöglicht Rückabwicklung von unrentablen Lebensversicherungen

Unrentable Lebensversicherungen können jetzt rückabgewickelt werden. Rechtsanwalt Alexander Meyer aus Augsburg bietet online eine Checkliste an, mit der ein Anspruch schnell geprüft werden kann.

BildAugsburg, 28. Januar – Lebensversicherungen haben in den letzten Jahren dramatisch an Attraktivität verloren. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes bietet sich jetzt für viele Kunden die Möglichkeit die langlaufenden Verträge rückabzuwickeln und so das angesparte Kapital gewinnbringender einzusetzen. Rechtsanwalt Alexander Meyer hat sich auf das Thema spezialisiert und bietet unter www.lebensversicherung-rückabwicklung.de eine Checkliste an.

„Am 19.12.2013 hat der europäische Gerichtshof ein Urteil gesprochen, das die Rückabwicklung vieler Lebensversicherungen aus den Jahren 1995 bis 2007 ermöglicht. So können viele Verbraucher aus unrentablen Verträgen aussteigen ohne einen finanziellen Schaden zu erleiden“ erklärt Rechtsanwalt Alexander Meyer vom Anwaltsbüro47 aus Augsburg.

Das Team von Alexander Meyer im Anwaltsbüro47 hat das Verfahren über die letzten Jahre mit vorbereitet und hunderte von Mandanten bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen anwaltlich vertreten. Aufgrund einer Klausel, die den Rücktritt vom Vertrag regelt und die nun vom EuGH für ungültig erklärt wurde, können viele Verträge gekündigt und rückabgewickelt werden. Das bedeutet, dass der Kunde alle seine eingezahlten Beiträge mit Zinsen zurückbekommt. Das gilt unter Umständen sogar für bereits gekündigte Verträge.

Alexander Meyer rechnet vor: „Sie haben im Jahr 2000 eine Lebensversicherung über 30 Jahre abgeschlossen, in die Sie 200 Euro monatlich einbezahlen. Der Rückkaufswert einer solchen Versicherung läge heute bei ca. 15.000 Euro. Einbezahlt haben Sie aber über 31.000 Euro. Bei einer Rückabwicklung stehen Ihnen alle Beiträge und die Zinsen darauf zu.“

Wer sich informieren möchte, ob er Anspruch auf eine solche Rückabwicklung hat findet unter www.lebensversicherung-rückabwicklung.de eine Checkliste. Sollte der Check positiv ausfallen, prüft die Kanzlei von Alexander Meyer kostenfrei die Versicherungsunterlagen.
Gut zu wissen: in vielen Fällen müssen Rechtsschutzversicherungen für die Kosten der Rückabwicklung aufkommen (mehr unter www.anwaltsbuero47.de)

Die Allianz schätzt dass in der fraglichen Zeitspanne 108 Millionen Verträge verkauft wurden, deren Beiträge sich bis heute auf über 400 Milliarden Euro summieren.

Durch die Zinsschwäche der vergangenen Jahre sind Lebensversicherungen als Mittel zur Altersvorsorge für viele Menschen unattraktiv geworden. Die vollmundigen Renditeversprechen der Gesellschaften sind inzwischen schmalen Gewinnen gewichen, die oft kaum die Inflation ausgleichen.

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