Der Immobilienmakler kann in Zukunft Objekte unter .immobilien, .immo und einigen anderen Domains anbieten. Der Hausbesitzer kann sein Haus auch z.B. unter .haus im Internet zeigen oder
verkaufen.Artikel lesen

Wie zuvor in den wegweisenden Entscheidungen vom November und Dezember 2013 zur Rechtmäßigkeit separater Vergütungsvereinbarungen, hat der BGH mit seiner aktuellen Entscheidung vom 12.03.2014 erneut festgestellt, dass separate Vereinbarungen über die Kosten wie beispielsweise eine Kostenausgleichsvereinbarung KAV grundsätzlich gültig sind. Sie verstoßen nicht gegen §§ 169 III S. 1, 169Artikel lesen