Nein, das sagen uns Rechtsexperten die sich in diesem Metier bestens auskennen. Grauer und weisser Kapitalmarkt unterschieden sich auch nach Einführung der AIFM Richtlinien natürlich immer noch vom sogenannten „weissen Kapitalmarkt“. Natürlich ist die Regulierung stärker und besser geworden, aber eine Schwalbe macht auch noch keinen Sommer. Wer ihnen was anderesArtikel lesen