„Alle guten Dingen sind drei“ – erfreuliche Nachrichten aus München für drei verklagte Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG. Am 04.12.2013 verhandelte Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann erfolgreich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Kein Weiterzahlungsanspruch bei Sprintanlegern Hintergrund waren drei Verfahren von Anlegern der ALAG Auto Mobil GmbH &Artikel lesen

Das fragt unsere Internetplattform www.diebewertung.de in einem Artikel. Schaut man sich die Bilanzen des Unternehmens und deren Beteiligungen an, dann fällt die überaus negative Bilanz des Unternehmens Sonne und Wind AG auf. Heir hat man viel Geld der Anleger verloren. Ob das Unternehmen nochmals den „turn around“ schafft dürfte fraglichArtikel lesen