Ein einziger Eintrag im Schufa-Register hat weitreichende Folgen für Verbraucher. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied, dass die Schufa zukünftig den Restschuldbefreiungsvermerk nicht mehr wie bisher üblich drei Jahre lang speichern darf. Auswirkungen für Verbraucher und Händler?Artikel lesen